Mit den Parteien stelle ich die wesentlichen Elemente der Mediation vor und kläre mit Ihnen gemeinsam, welche Punkte im Mediationsvertrag geregelt werden sollen. Dies kann ganz individuell sein. Beispielsweise die Vereinbarung keiner gerichtlichen Verfahren während des Mediationsprozesses. Auch die Frage der Geheimhaltung ist im Mediationsvertrag anzusprechen, ebenso wie die Gebühren.
Die erste zentrale gemeinsame Aufgabe ist es mir zu erklären, welche Anliegen Sie haben. Dies geschieht in der Themensammlung. Hier erfassen wir die Themen, die Sie in der Mediation behandeln wollen. Wir erstellen gemeinsam die Agenda und klären dabei auch, welche Themen welcher Partei besonders wichtig sind.
Hier möchte ich mit Ihnen schauen, welche Bedeutung hinter den einzelnen Themen stecken. Was ist Ihr Interesse? Dies kann bei jedem Medianten durchaus unterschiedlich sein. Ohne ein tieferes Verständnis hierfür, wird eine Lösung schwierig. Daher erlaube ich mir hier – soweit dies vorher vereinbart wurde – mit jedem von Ihnen Einzelgespräche zu führen, um Ihr Anliegen besser zu verstehen. Die Erarbeitung der Interessen ist das Kernstück der Mediation.
Wenn wir Ihre Interessen geklärt haben, soll jeder von Ihnen Lösungen vorschlagen, wie die Interessen beider Parteien gewahrt werden könnten. Zunächst wollen wir diese Lösungen sammeln und jede Partei soll sie bewerten. Wir erarbeiten Schnittmengen und erörtern das Für und Wider der verschiedenen Lösungsansätze.
Wir halten Ihre Ergebnisse in einem verbindlichen Vertrag fest. Im Familienrecht kann die Besonderheit bestehen, dass eine notarielle Vereinbarung gemeinsam erarbeitet werden soll, um die durch das Gesetz vorgeschriebene Form zu wahren. Hierfür bin ich qualifiziert und ausgebildet.
Geschafft!
In einem ersten für Sie unentgeltlichen Vorgespräch berate ich Sie gerne über Art, Umfang und Kosten der Mediation.
Sie können mich gerne ansprechen:
03834 8833544 oder